Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - BPjM
Alle unsere Spiele auf der Entertainment Convention entsprechen den Jugendschutzbestimmungen und sind im Zweifelsfall entsprechend gekennzeichnet. Wir garantieren, dass kein Jugendlicher unter 18 Jahren auf der Entertainment Convention Zugang zu Ü18 Spielen erhält. Entsprechendes gilt für andere Altersbeschränkungen. Außerdem ist die BPjM seit Jahren Gast auf den Veranstaltungen der Entertainment Convention - natürlich auch in Hannover auf der ABF.
Wer Informationen zum Thema "Games und Kinder bzw. Jugendliche" sowie "Medienerziehung und -kompetenz" sucht, wird bei uns fündig!
Aufgaben und Angebote der Bundesprüfstelle
Aufgaben der BPjM sind die Indizierung jugendgefährdender Medien auf Antrag oder Anregung ("gesetzlicher Jugendmedienschutz") sowie die Förderung wertorientierter Medienerziehung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes ("Jugendmedienschutz: Medienerziehung").
"Gesetzlicher Jugendmedienschutz": Indizierung jugendgefährdender Medien
Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedienschutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.
Gesetzliche Arbeitsgrundlagen:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO JuSchG)
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Weiterführende Links:
www.bundespruefstelle.de

