Die Entertainment Convention ist als Games-Roadshow in ganz Deutschland on tour. Jede Menge Gaming-Themenwelten und Konsolen laden zum interaktiven Spielen ein.

Bei den Turnieren gibt es es Gewinne im Gesamtwert von bis zu 10.000 € zu gewinnen. Internationale Partner aus dem Bereich der Konsolen-, PC- und Software-Hersteller garantieren Spielspaß für alle - auf der zentralen Bühne, der großen PublicGamingArea oder an vielen Einzelständen.

 
  Die kommende Entertainment Convention findet in Hannover vom 31. Januar bis zum 8. Februar 2009 auf der ABF auf dem Messegelände statt. Wir freuen uns auf die rund 130.000 Besucher der ABF!  

 

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - BPjM

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - BPjM
25.11.2008 at 10:39

Alle unsere Spiele auf der Entertainment Convention entsprechen den Jugendschutzbestimmungen und sind im Zweifelsfall entsprechend gekennzeichnet. Wir garantieren, dass kein Jugendlicher unter 18 Jahren auf der Entertainment Convention Zugang zu Ü18 Spielen erhält. Entsprechendes gilt für andere Altersbeschränkungen. Außerdem ist die BPjM seit Jahren Gast auf den Veranstaltungen der Entertainment Convention - natürlich auch in Hannover auf der ABF.

 

Wer Informationen zum Thema "Games und Kinder bzw. Jugendliche" sowie "Medienerziehung und -kompetenz" sucht, wird bei uns fündig!


Aufgaben und Angebote der Bundesprüfstelle

Aufgaben der BPjM sind die Indizierung jugendgefährdender Medien auf Antrag oder Anregung ("gesetzlicher Jugendmedienschutz") sowie die Förderung wertorientierter Medienerziehung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes ("Jugendmedienschutz: Medienerziehung").


"Gesetzlicher Jugendmedienschutz": Indizierung jugendgefährdender Medien

Die BPjM entscheidet auf Antrag von Jugendbehörden und der Kommission für Jugendmedien­schutz bzw. auf Anregung von anderen Behörden oder anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe über die Jugendgefährdung von Medien (Träger- und Telemedien) und trägt diese in die Liste der jugendgefährdenden Medien ein (Indizierung). Damit unterliegen sie bestimmten Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen und dürfen nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden.

Gesetzliche Arbeitsgrundlagen:

  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes (DVO JuSchG)
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

 

 




Weiterführende Links:
www.bundespruefstelle.de